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Begriffe - Einleitung

Diskriminieren bedeutet zunächst einfach unterscheiden oder unterschiedlich behandeln. Der Begriff Diskriminierung (Hinweis) wird aber als eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung verstanden. Das heißt: Für manche unterschiedliche Behandlungen gibt es eine sachliche Rechtfertigung, für andere nicht (siehe auch weiter unten „Erlaubte Ungleichbehandlungen“). So gibt es z.B. bei Bus und Bahn Ermäßigungen für ältere Menschen, weil man davon ausgeht, dass SeniorInnen als RentnerInnen weniger Geld haben. Dies ist  nicht als Diskriminierung zu bezeichnen, ExpertInnen würden allenfalls von „positiver Diskriminierung“ sprechen. Wenn aber Nadirah El Kourai für ihr Auto höhere Versicherungsbeiträge zahlen soll, nur weil sie marokkanischer Herkunft ist, dann ist das Diskriminierung, weil die Ungleichbehandlung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt, wann eine Diskriminierung in diesem Sinne vorliegt und welcher Rechtsschutz Betroffenen zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es Benachteiligungen, die zwar ungerecht/diskriminierend sind, die aber nicht von den Vorschriften des AGG erfasst werden.  Beispiele hierfür sind Diskriminierungen an öffentlichen Schulen, oder durch die öffentliche Verwaltung.

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Begriff Diskriminierung

In diesem Ratgeber tauchen die Begriffe Ungleichbehandlung, Benachteiligung und Diskriminierung
auf. Auch wenn sie sich juristisch unterscheiden, werden die Begriffe hier zur besseren Lesbarkeit gleichbedeutend benutzt.

Sonderfall Versicherungen

Seit 1994 gibt es ein Verbot von Benachteiligungen von Ausländern beim Abschluss von Versicherungen.

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Stiftung

Die Antidiskriminierungsbüros NRW haben die Stiftung "Leben ohne Rassismus" ins Leben gerufen, um Betroffene bei einer Klage finanziell zu unterstützen.

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