Belästigung / sexuelle Belästigung

Eine (sexuelle) Belästigung im Sinne des AGG liegt vor, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die in Zusammenhang mit einem Diskriminierungsmerkmal stehen, die Würde einer Person verletzen und eine Atmosphäre der Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung und Beleidigungschaffen.

  • Ungerechtfertigte Kontrollen im Kaufhaus oder in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Herablassendes (z.B. Duzen) oder beleidigendes Verhalten von Verkaufs- oder Dienstleistungspersonal
  • Wiederholtes Versenden rassistischer Witze unter Kollegen via Internet
  • Mobbing aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals

Eine Belästigung im Sinne des AGG kann unter Umständen auch strafrechtlich als Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch verfolgt werden