Arbeitsmarkt

Stellenanzeigen
Bei der Jobvermittlung eines Studentenwerkes wird in einer Stellenanzeige Sicherheitspersonal für die IFA gesucht. Allerdings heißt es in der Anzeige, dass „der Auftraggeber von der Einstellung farbiger Studenten absieht, daher ist eine Bewerbung von schwarzafrikanischen HZM ohne Aussicht auf Erfolg“.
Das ADNB des TBB wird von Kooperationspartnern von der rassistischen Stellenanzeige in Kenntnis gesetzt und verfasst einen Beschwerdebrief sowohl an die Geschäftsführung der IFA als auch der Studentenjobvermittlung, mit der Forderung, die Anzeige sofort zurückzunehmen. Die IFA versichert, nichts damit zu tun zu haben und lehnt jegliche Verantwortung dafür ab. Die Verantwortlichen bei der Studentenjobvermittlung weisen auf ein Missverständnis in der Kommunikation zwischen dem Mitarbeiter, der den Auftrag entgegengenommen hat und dem Auftraggeber hin. Die Bitte des ADNB des TBB nach dem Namen des Auftraggebers, um auch mit ihm Kontakt aufzunehmen, verweigert die Jobvermittlung aus datenschutzrechtlichen Gründen.
(Quelle: Wie steht es mit Diskriminierung in Berlin? Antidiskriminierungsreport 2003 – 2005, Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin)


Anweisung zur Diskriminierung

Der Personalmanager einer Wülfrather Kosmetikartikel-Firma wird entlassen, weil er sich aus Gewissensgründen der Anweisung des Geschäftsführers "Bitte stellen Sie keine Türkinnen mehr ein" widersetzte. Der Personlamanager zog gegen diese Kündigung vor Gericht und bekam in zweiter Instanz Recht und eine Abfindung von 20.000 € zugesprochen.
(Quelle: ARIC-NRW e.V. )