Öffentliche Verkehrsmittel

Selektive Fahrkartenkontrolle
Der Befragte war vor kurzem Zeuge eines Vorfalls in der Stadtbahn. Ihm gegenüber saßen zwei junge Türken. Neben ihm ein deutsches Ehepaar. Bei der Fahrscheinkontrolle konnte das Paar und einer der beiden Türken keine Tickets vorzeigen. Das deutsche Ehepaar bat der Kontrolleur, beim nächsten Halt die Bahn zu verlassen. Sonst nichts. Der junge Türke (ein Kind / Jugendlicher) musste sich ausweisen und bekam einen Zahlungsauftrag über 40 EUR.
(Quelle: Antidiskriminierungsbüro des Caritasverbandes für die Stadt Köln)


Ein Busfahrer kontrolliert den Fahrschein

Herr F. aus Sierra Leone steigt mit ca. fünf Nicht-AfrikanerInnen in einen Bus ein. Keiner seiner Vorgänger wurde nach einem Fahrschein gefragt. Als Herr F. in den Bus einsteigt, fordert der Busfahrer ihn auf, seine Fahrkarte vorzuzeigen. Auf die Nachfrage, weshalb denn gerade er kontrolliert werden würde, gibt der Busfahrer die Antwort: „Neger fahren gerne schwarz!“. Herr F. sagt daraufhin, dass die Bezeichnung „Neger“ eine Beleidigung sei. Der Busfahrer antwortet, dass „Neger“ ein deutsches Wort sei und er es deshalb verwenden dürfe. Nachdem Herr F. sich weigert den Fahrschein vorzuzeigen, ruft der Busfahrer die Polizei. Als diese kommt, verwendet der Busfahrer wieder das Wort „Neger“ und „Schwarzfahrer“. Die Polizei ermahnt den Busfahrer, dieses Wort nicht weiter zu verwenden. Der Busfahrer sagt, „Neger“ sei ein deutsches Wort für schwarz. Herr F. wird wütend und nennt den Busfahrer „Nazi“.
(Quelle: Diskriminierung erkennen und handeln! Ein Handbuch für Beratungsstellen und MigrantInnenorganisationen auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), migration.works – Zentrum für Partizipation basis & woge e.V. (Hg.); Bestellung über birte.weiss@basisundwoge.de)