• Ihre Rechte

Ihre Rechte

Wenn Sie diskriminiert worden sind, ist es Ihr gutes Recht, sich dagegen zu wehren. Die Ansprüche nach dem AGG finden Sie unten. Daneben gibt es andere Gesetze, die Sie gegen Diskriminierung schützen. Anders als andere Gesetze bietet das AGG eine Beweiserleichterung.

Zur Unterstützung können Sie eine Beratungsstelle aufsuchen. Wenn Sie eine Klage einreichen wollen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt/Anwältin kontaktieren.

Wichtig ist, dass Sie Beweise sichern, z.B. Zeugen ansprechen, den Vorfall protokollieren und Dokumente aufbewahren.

Außerdem sollten Sie sich darüber informieren, welche Kosten bei einem möglichen Gerichtsverfahren auf Sie zukommen können.

Bei einer Benachteiligung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts können Sie zunächst eine schriftliche Beschwerde an den Arbeitgeber richten. Aufgrund des AGG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet eine solche Beschwerdestelle einzurichten. Auch bei Diskriminierungen in anderen Bereichen ist eine schriftliche Beschwerde als erster Schritt vor einer Klageerhebung ratsam.

Zu Ihrer Unterstützung kann Ihnen außergerichtlich und in Gerichtsverfahren anstelle oder neben einem Anwalt/Anwältin auch ein Antidiskriminierungsverband beistehen. Welche Einrichtungen diese Aufgabe wahrnehmen können erfahren sie bei den Beratungsstellen.


Checkliste

Wie verhalte ich mich wenn ich diskriminiert werde/wurde?

Ruhe bewahren und besonnen handeln!

  • Lassen Sie sich nicht provozieren
  • Notieren Sie Zeugen
  • Schreiben Sie auf, was genau passiert ist

Beanspruchen Sie schnell Ihre Rechte!

  • Welche Fristen gelten?

Die Klageerhebung

  • Lassen Sie sich beraten
  • Organisieren Sie Unterstützung

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In welchen Bereichen gilt das AGG?

Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung

Neben dem AGG gibt es auch Vorschriften in anderen Gesetzen, die gegen Diskriminierung schützen. Diese finden wir