Beweislast

Normalerweise muss jeder/jede, der/die eine Rechtsverletzung behauptet, den vollen Beweis durch Urkunden, Zeugen, etc hierfür erbringen. Das AGG sieht hier eine Beweislasterleichterung vor: Wenn Sie einen Sachverhalt glaubhaft machen können, der vermuten lässt, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat, muss die Gegenseite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat.

Wie weise ich eine Diskriminierung nach? Hinweise auf eine Möglichkeit finden Sie im Infokasten auf der rechten Seite.

Wie weise ich eine Diskriminierung nach?

Der Nachweis von beweiskräftigen Indizien ist nicht immer einfach. Es gibt dazu mehrere Verfahren. Beratungsstellen können Betroffene auf den sog. Situationstest hinweisen. Damit lässt sich beispielsweise nachweisen, ob eine Person wegen eines bestimmten Merkmales (Herkunft, Hautfarbe) nachteiliger behandelt wird als eine Person, die dieses Merkmal nicht aufweist. Dieses gelingt, wenn z. B. nach einem erfolglosen telefonischen Anmietungsversuch einer Wohnung durch eine Person mit ausländisch klingendem Namen, anhand wiederholter Kontrollanrufe einer anderen Person mit deutsch klingenden Namen die Wohnung als frei angezeigt wird. Um damit vor Gericht eine Benachteiligung zu belegen, ist es wichtig, den Test genau zu planen (z. B. Vergleichbarkeit der Kontrollpersonen unabhängig vom diskriminierenden Merkmal, Wiederholbarkeit des Situationstestes) und zu protokollieren.