Kosten

Finanzielle Unterstützung organisieren

Ein Gerichtsverfahren ist in der Regel mit Kosten verbunden:

  1. Honorar des eigenen Anwaltes/der eigenen Anwältin
  2. Je nach Ausgang des Gerichtsverfahren ggf. Begleichung der Gerichtsgebühren und des Honorars des gegnerischen Anwaltes/der Anwältin

Um das finanzielle Risiko für Sie möglichst klein zu halten, gibt es mehrere Möglichkeiten

  • Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe (entweder als Zuschuss oder als Darlehen) bei niedrigem Einkommen und positiven Erfolgsaussichten einer Klage (Tipp: siehe Kasten rechts)
  • Übernahme der Prozesskosten durch eine Rechtschutzversicherung
    Rechtsschutzversicherungen decken unter Umständen alle Kosten sowohl gerichtlicher wie außergerichtlicher Auseinandersetzungen im Zivilrecht ab. Wichtig ist die vorherige Überprüfung der Vertragsbedingungen. Außerdem muss der Versicherungsschutz schon bestehen, bevor sich die Diskriminierung ereignet hat.
  • Antrag bei einem Rechtshilfefonds oder kostenlose Beratung durch einen Anwalt/eine Anwältin bzw. eine gemeinnützige Anwaltsvereinigung. So gewährt der Rechtshilfefonds „Leben ohne Rassismus“ in ausgesuchten Einzelfällen auch direkte finanzielle Unterstützung; Kontakt: 0203 2969499.

Tipp: Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen und Vermögen kann für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung Beratungshilfe und bei Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe  beantragt werden. Diese werden entweder als Zuschuss, Teilzahlung oder zinsloses Darlehen gewährt. Entsprechende Anträge können bei dem zuständigen Amtsgericht gestellt oder über den beratenden/die beratende Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gestellt werden, der/die diese dann weiterleitet.

Durch die Beratungshilfe soll es Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Sie wird auch gewährt in Angelegenheiten nach dem AGG.

Entsprechend kann bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie wird jedoch nur gewährt, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt.

Verbessern sich die Einkommens-verhältnisse des/der Klienten/in nach Abschluss des Gerichts-verfahrens deutlich, kann das Gericht auch noch nachträglich, bis zum Ablauf von vier Jahren nach Prozessende, Zahlungen zurück fordern.