Sonderfall Versicherungen

Diskriminierungsverbot im Versicherungsrecht


Noch immer werden Menschen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Herkunft oder ihres „ausländisch“ klingenden Namens beim Abschluss von Versicherungsverträgen diskriminiert. Besonders beim Abschluss von Kfz-Haftpflichtversicherungen wird über Ungleichbehandlungen berichtet:

  • Verträge werden gekündigt, obwohl für die Versicherungsunternehmen aufgrund des Annahmezwangs die Pflicht besteht, einen neuen Vertrag zu denselben Bedingungen zu schließen.
  • Für neue Verträge werden Angebote zu völlig überhöhten Preisen gemacht.
  • Die zweiwöchige Prüffrist, die dem Abschluss eines Versicherungsvertrags vorausgehen darf, wird anders als bei Deutschen bis zum letzten ausgeschöpft.
  • Einige Versicherungen gewähren ihren Vertretern für den Abschluss von Verträgen mit Ausländern keine Provision – offenbar in der Hoffnung, dass solche Verträge dann nicht abgeschlossen werden.

ZDF-Berichte über Diskriminierung bei KFZ-Versicherungen

Fallbeispiel


Besonders beim Abschluss von Kaskoversicherungen kommt es zu Diskriminierungen: Einige Versicherungen schließen mit „Ausländern“ gar keine Kaskoversicherung ab oder sie nehmen ungerechtfertigt hohe Beiträge.

Diese Praxis verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Denn 1994 wurde aufgrund dieser Erfahrungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot verankert, das für das gesamte Versicherungswesen gilt. In § 81 e VAG heißt es:

“Als Missstand im Sinne § 81 Abs. 2 sind auch Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen anzusehen, die auf die Staatsangehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten oder auf deren Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe abstellen.”

Verstoßen Versicherungsunternehmen gegen dieses Diskriminierungsverbot, so kann das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen einschreiten. Betroffene sollten sich daher an dieses Amt wenden und ihren Fall darstellen.

Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung

Neben dem AGG gibt es auch Vorschriften in anderen Gesetzen, die gegen Diskriminierung schützen. Diese finden wir