Vor der Klageerhebung
Die gerichtliche Durchsetzung von Rechten ist oft schwierig, z.B. wegen der Beweislage und der Kosten. Deswegen sollten andere Möglichkeiten vorher ausgeschöpft werden.
Schriftliche Beschwerde:
Teilen Sie der diskriminierenden Person, Stelle und/oder Arbeitgeber*in möglichst schriftlich per Einschreiben Rückschein mit, warum Sie sich diskriminiert fühlen und dass Sie die Ansprüche des AGG geltend machen wollen.
Unterstützung organisieren:
Sprechen Sie mit Ihren Freunden und Ihrer Familie über die erlebte Diskriminierung. So können Sie sich Rückhalt für das weitere Vorgehen sichern.
Beratungsstelle aufsuchen:
Suchen Sie eine Beratungsstelle auf, bevor Sie vor Gericht gehen. Diese können Sie z. b. bei der Formulierung einer schriftlichen Beschwerde, bei außergerichtlichen Schlichtungsverfahren und auch bei der Anwält*innensuche unterstützen.
Bevor Sie Klage gegen Diskriminierung im Zivilrecht/Dienstleistungsbereich erheben, müssen Sie in Nordrhein Westfalen ein Schlichtungsverfahren durchführen. Zuständig für ein solches Schlichtungsverfahren ist das örtliche Schiedsamt, in dessen Bezirk der/die Antragsgener*in ihren oder seinen Wohn- oder Firmensitz hat. Die Adressen der jeweiligen Schiedsämter in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: Beratungsstellen, oder www.streitschlichtung.nrw.de; www.justiz.nrw.de. Die Kosten für ein Schlichtungsverfahren betragen zwischen 10.- EUR und 25,- EUR, in Ausnahmefällen bis zu 40,- EUR.
Außer in Nordrhein-Westfalen, schreiben auch entsprechende Gesetze in Bayern (Infobroschüre) und Schleswig-Holstein (mehr Informationen) ein vorheriges Schlichtungsverfahren vor.
Checkliste
Wie verhalte ich mich wenn ich diskriminiert werde/wurde?
Ruhe bewahren und besonnen handeln!
- Lassen Sie sich nicht provozieren
- Notieren Sie Zeugen
- Schreiben Sie auf, was genau passiert ist
Beanspruchen Sie schnell Ihre Rechte!
- Welche Fristen gelten?
Die Klageerhebung
- Lassen Sie sich beraten
- Organisieren Sie Unterstützung