Behörden

Bezirkliches Wirtschaftsamt
Herr N. (türkischer Herkunft) ist arbeitslos und möchte als Selbstständiger einen Imbiss eröffnen. Er entdeckt ein nicht mehr geführtes Imbisshäuschen, das er kaufen möchte. Für die Information über den Besitzer ruft er beim Wirtschaftsamt des zuständigen Bezirks an. Die Sachbearbeiterin Frau S. bittet ihn, mit seinem Ausweis und dem Betrag für die Bearbeitungsgebühr persönlich vorbeizukommen. Vor Ort wird er allerdings abgewiesen. Herr N. entschließt sich, ein Schreiben mit der Bitte um Auskunft aus dem Gewerberegister zu schicken. Frau S. antwortet, dass kein Gewerbe registriert ist. Herr N. konkretisiert die Angaben in einem neuen Schreiben, erhält diesmal jedoch keine Antwort. Einige Wochen später schickt Herr N. erneut denselben Brief, mit Angabe eines deutschen Namens. Tage darauf erhält er von Frau S. die angeforderten Informationen.
(Quelle: Wie steht es mit Diskriminierung in Berlin? Antidiskriminierungsreport 2003 – 2005, Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin)