Areas of Application
Das AGG ist anwendbar auf folgende gesellschaftliche Bereiche:
Beschäftigung:
Hierzu gehören Einstellungsbedingungen, Kriterien für die Bewerber*innenauswahl, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Berufsberatung, Berufsaus- und Weiterbildung, sowie die Mitgliedschaft in Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigungen. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, und Bewerber*innen.
Zivilrecht:
Öffentlich angebotene Dienstleistungen und Waren, die jedem/jeder zur Verfügung stehen, z. B. Wohnraum, Hotelzimmer, Supermarkt, Einzelhandel, Gastronomie.
Für diese beiden Anwendungsbereiche sieht das AGG Rechtsfolgen bei Verstößen vor.
Weitere Anwendungsbereiche ohne Rechtsfolgen:
Sozialschutz, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste:
Z. B. Sozialversicherungen, Kranken- und Pflegeversicherungen, Rettungsdienste
Soziale Vergünstigungen:
Z. B. Rabatte von kommunalen Einrichtungen, Banken, Bahn AG, öffentlichen Verkehrsmitteln
Bildung:
Z. B. Volkshochschulen, Büchereien, Kitas, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen
Fallbeispiel Arbeitsmarkt
Anweisung zur Diskriminierung
Der Personalmanager einer Wülfrather Kosmetikartikel-Firma wird entlassen, weil er sich aus Gewissensgründen der Anweisung des Geschäftsführers "Bitte stellen sie keine Türkinnen mehr ein" widersetzte.
Fallbeispiel Bildungswesen
Einschulung
Eine junge Mutter türkischer Herkunft versucht ihren sechsjährigen Sohn in einer Grundschule anzumelden.
Fallbeispiel Freizeit
Jungem US Bürger wegen schwarzer Hautfarbe Mitgliedschaft im Fitness-Studio in Saarbrücken verwehrt – Stadt billigt die „freie Mitgliedschaftswahl“ des Studiobetreibers!
Der US Bürger Georg Braun (Name geändert) hatte die Absicht im Saarbrücker LM Health and Fitness Center GmbH (Name geändert) Mitglied zu werden.