Areas of Application

Das AGG ist anwendbar auf folgende gesellschaftliche Bereiche:

Beschäftigung:

Hierzu gehören Einstellungsbedingungen,  Kriterien für die Bewerber*innenauswahl, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Berufsberatung, Berufsaus- und Weiterbildung, sowie die Mitgliedschaft in Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervereinigungen. Das Gesetz schützt Arbeitnehmer*innen, Auszubildende, und Bewerber*innen.

Zivilrecht:

Öffentlich angebotene Dienstleistungen und Waren, die jedem/jeder zur Verfügung stehen, z. B. Wohnraum, Hotelzimmer, Supermarkt, Einzelhandel, Gastronomie.

Für diese beiden Anwendungsbereiche sieht das AGG Rechtsfolgen bei Verstößen vor.


Weitere Anwendungsbereiche ohne Rechtsfolgen:

Sozialschutz, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste:

Z. B. Sozialversicherungen, Kranken- und Pflegeversicherungen, Rettungsdienste

Soziale Vergünstigungen:

Z. B. Rabatte von kommunalen Einrichtungen, Banken, Bahn AG, öffentlichen Verkehrsmitteln

Bildung:

Z. B. Volkshochschulen, Büchereien, Kitas, Schulen, Universitäten, Fachhochschulen

Fallbeispiel Arbeitsmarkt

Anweisung zur Diskriminierung

Der Personalmanager einer Wülfrather Kosmetikartikel-Firma wird entlassen, weil er sich aus Gewissensgründen der Anweisung des Geschäftsführers "Bitte stellen sie keine Türkinnen mehr ein" widersetzte.

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Fallbeispiel Bildungswesen

Einschulung

Eine junge Mutter türkischer Herkunft versucht ihren sechsjährigen Sohn in einer Grundschule anzumelden.

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Fallbeispiel Freizeit

Jungem US Bürger wegen schwarzer Hautfarbe Mitgliedschaft im Fitness-Studio in Saarbrücken verwehrt – Stadt billigt die „freie Mitgliedschaftswahl“ des Studiobetreibers!

Der US Bürger Georg Braun (Name geändert) hatte die Absicht im Saarbrücker LM Health and Fitness Center GmbH (Name geändert) Mitglied zu werden.

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