Formen von Diskriminierung
Das AGG kennt verschiedene Formen der Diskriminierung
- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Belästigung / sexuelle Belästigung
- Anweisung zur Diskriminierung
Die oben beschriebenen Diskriminierungsformen sollten nicht mit strafrechtlichen Vorschriften (Beleidigung, Nötigung, Volksverhetzung) verwechselt werden.
Verstöße gegen das AGG können nicht mit einer Anzeige bei der Polizei verfolgt werden. AnsprechpartnerInnen sind hier vielmehr Beratungsstellen und AnwältInnen.
Welche Gesetze schützen vor Diskriminierung
Neben dem AGG gibt es auch Vorschriften in anderen Gesetzen, die gegen Diskriminierung schützen. Diese finden wir
- im Grundgesetz
- im Strafrecht
- im Zivilrecht
- im Arbeitsrecht
- im Versicherungsrecht